Neue Forschungshilfe zum Standesamtswesen 1874 – 1945

Verborgene Geschichten: Das Standesamt als Fenster zur Vergangenheit

Wann und warum wurden Randvermerke und Hinweise auf Standesamtsakten eingeführt? Was ist der Unterschied zwischen beiden? Und was bedeuten die Formular-Beschriftungen A, B.b, C, D.1, F.1, G.2, H, J oder K? Antworten auf diese und andere Fragen gibt (auf Deutsch und in Englisch) unser Roland-Mitglied Inga Guttzeit in Heft 20 unser „Hilfen zur Familiengeschichtsforschung“, das ab sofort kostenlos auf unserer Homepage als pdf-Dokument heruntergeladen werden kann.

Von Heiko Hungerige

Standesamtliche Akten (Geburts-, Heirats- und Sterberegister) sind für die Familienforschung von unschätzbarem Wert. Sie stellen eine verlässliche und detaillierte Quelle für grundlegende Informationen über unsere Vorfahren dar.

Im Gegensatz zu älteren Kirchenbucheinträgen, die oft handschriftlich, in Latein verfasst und manchmal unvollständig waren, bieten Standesamtsregister seit ihrer Einführung in Preußen (ab 01.10.1874) und im gesamten Deutschen Reich (ab 01.01.1876) standardisierte und weitgehend präzise Angaben zu Geburten, Heiraten und Sterbefällen.

Konkret enthalten diese Registereinträge, je nach Zeitraum und Gesetzänderung, wichtige Details wie:

  • Geburtseinträge: Vollständiger Name des Kindes, Geburtsdatum und -ort, Namen, Berufe und Wohnorte der Eltern, oft auch deren Alter und Konfession.
  • Heiratseinträge: Namen, Geburtsdaten und -orte der Eheleute, Namen, Berufe und Wohnorte der Eltern, Datum und Ort der Eheschließung sowie oft Angaben zu Trauzeugen und deren Verwandtschaftsverhältnis.
  • Sterbeeinträge: Vollständiger Name des Verstorbenen, Sterbedatum und -ort, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Name des Ehepartners (falls vorhanden) und oft auch die Todesursache und das Alter.

Fotocollage aus verschiedenen Personenstandsregistern

Diese Informationen ermöglichen es Familienforscher/-innen, Generationen zu verbinden, Verwandtschaftsverhältnisse zu klären, Lebensdaten zu rekonstruieren und soziale Hintergründe zu beleuchten. Die in den Registern enthaltenen Details können Hinweise auf weitere Forschungswege geben, beispielsweise in Adressbüchern, Meldekarteien oder anderen Archivalien. Obwohl für jüngere Register Datenschutzbestimmungen gelten, sind ältere Standesamtsunterlagen in Archiven oft frei zugänglich und bieten somit einen fundamentalen Baustein für die Familienforschung. Sie sind somit unverzichtbare Primärquellen für jeden, der die Geschichte seiner Familie ergründen möchte.
Inga Guttzeits Forschung zum Standesamtswesen ist im Zusammenhang mit ihrer Forschung zur NS-„Euthanasie“ (vgl. dazu Heft 6 unserer Forschungshilfen vom April 2024, Linkliste, Bücher und Artikel zum Thema „Euthanasie“ im Nationalsozialismus) entstanden, da sich Fragestellungen ergeben haben, die nicht von heutigen Standesbeamten/-innen, Archivaren/-innen oder Historikern/-innen beantwortet werden konnten.

Neben einer Übersicht zur Einführung der Hinweise ab 1926 in den einzelnen Ländern der Weimarer Republik sowie einer Auflistung der verschiedenen Register- und Urkundenformulare für die Zeit von 1874 bis 1957 bietet die Forschungshilfe auch einen Lexikonteil (von A wie Formular A bis Z wie Zweitregister), eine rechtsgeschichtliche Chronologie sowie ausführliche Literaturangaben und weiterführende Links.

Die Forschungshilfe zum Standesamtswesen sowie alle weiteren Hefte dieser Reihe können hier heruntergeladen werden (jeweils auf den (roten) Titel klicken):